Qualitätsmanagement

Das QMS und sämtliche Evaluierungsmaßnahmen zielen auf eine Erhöhung der Qualität von Lehre, Forschung und Organisation an der KPH  Edith Stein:
Qualität und Qualitätsentwicklung der Lehrangebote (Aus-, Fort- und Weiterbildung) sowie des Studien- und  Prüfungsbetriebs Förderung einer wechselseitigen Verbindung von Lehre und berufsfeldorientierter Forschung Personalentwicklung - Unterstützung von spezifischen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und von Forschungsaktivitäten Qualitätsentwicklung durch Arbeitsgruppen mit spezifischen Qualitätsthemen (Konzeptentwicklungen, z.B.: Gender-Diversitätskonzept, Digital Inklusive Bildung, Konzeptentwicklung für die Pädagogisch-Praktischen Studien oder Inklusive Pädagogik …) Verbesserung struktureller und organisatorischer Abläufe (wichtig wegen der verschiedenen Hochschulstandorte bzw. Dislozierung) 

a. Hochschulgesetz 2005, § 33:   „ Evaluierung und Qualitätsentwicklung

(1)   Die Pädagogischen Hochschulen haben zur Qualitäts- und Leistungssicherung ein eigenes Qualitätsmanagementsystem aufzubauen und regelmäßig interne Evaluierungen vorzunehmen.
(2)   Gegenstand der Evaluierung sind die Aufgaben und Tätigkeiten sowie das gesamte Leistungsspektrum der Pädagogischen Hochschule.
(3)   Bei externen Evaluierungen haben die betreffenden Pädagogischen Hochschulen und ihre Organe die für die Evaluierungen erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen und sind zur Mitwirkung verpflichtet.“  (§ 33)   

b. Hochschul-Evaluierungsverordnung – HEV (2009)   

214. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Evaluierungen und das Qualitätsmanagement an Pädagogischen Hochschulen (Hochschul-Evaluierungsverordnung – HEV)  >> Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, ausgegeben am 6. Juli 2009 >> www.bmb.gv.at  >> Bildung / Schulen  >> Pädagogische Hochschulen  >> Gesetze und Verordnungen

c. Organisationsplan der KPH  Edith Stein

  • Planung von Maßnahmen der Qualitätssicherung
  • Evaluierung     
  • Formulierung von Qualitäts- und Förderkriterien für Lehre und Forschung
  • Weiterentwicklung der Curricula in Zusammenarbeit mit dem Hochschulkollegium bzw. der Curricularkommission der KPH  Edith Stein
  • Berücksichtigung gesamtösterreichischer und internationaler Aspekte mit Blick auf die Qualitätsentwicklung an den Pädagogischen Hochschulen     

1. Darstellung der Entwicklung der KPH  Edith Stein anhand von Kennzahlen (Hochschul-Evaluierungsverordnung = HEV § 4)   

Ein jährlicher Bericht mit einer Darstellung der Entwicklung der KPH  Edith Stein anhand von Kennzahlen (gemäß HEV § 4) erfolgt durch das Rektorat an das Bundesministerium für Bildung und an den Hochschulrat (jeweils bis Ende Februar). Grundlage ist ein Auswertungstool mit Exportlisten in PH-Online (= PHO).

2. Evaluierung des Lehrangebots (HEV § 5)

Die Evaluierung der Lehrveranstaltungen (LV) in der Aus-, Fort- und Weiterbildung durch die Studierenden erfolgt grundsätzlich über PHO. Dafür wurden einheitliche Fragebögen erarbeitet, die nach ersten Erfahrungen 2014 überarbeitet und von der damaligen Studienkommission befürwortet wurden. Wichtige Kriterien bei der Erstellung waren, dass diese Fragebögen übersichtlich und kurz gehalten sind und dass es um die Evaluierung der Lehrveranstaltungen (und nicht der Lehrenden) geht.

2.1 Ausbildung

Rückmeldungen im Verlauf der Lehrveranstaltungen Nach HEV §5 Abs 2 und 3 sollen Rückmeldungen nicht nur am Ende, sondern bereits „im Verlauf der Lehrveranstaltungen in der jeweiligen Verantwortung der Lehrkraft zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem sie noch Einfluss auf die Lehrveranstaltung haben können“. Eine entsprechende Abfrage wurde in den Fragebogen eingearbeitet. Die Einholung solcher Rückmeldungen liegt in erster Linie in der Verantwortung der Lehrenden, aber auch in der Eigenverantwortung und im Eigeninteresse der Studierenden.   Vereinheitlichte Rückmeldungen in PHO zum Ende der Lehrveranstaltungen -  Einheitliche Fragebögen in PHO - Evaluierungszeiträume: jeweils zwei Wochen am Ende eines Semesters bzw. bei geblockten   LV am Ende der entsprechenden Lehrveranstaltung(en).  - Evaluierung ausgewählter LV über PHO  Auswahl: Evaluierung der LV „im Rad“:

Sem. 1: Bildungswissenschaftliche Grundlagen (Humanwissenschaften)
Sem. 2: Fachwissenschaften / Fachdidaktik
Sem. 3: Pädagogisch–praktische Studien (Schulpraxis)

Zusätzliche qualitative Erhebungen durch einzelne Lehrende Neben der Befragung  in PHO gibt es qualitative und quantitative Befragungen von Studierenden (z.B. „Kölner Studie“). Erhebungen der Studierendenzufriedenheit erfolgen  im 6. Semester. Eine formative Evaluierung wird seit der Einführung des Studiengangs Primarstufe durchgeführt.

2.2. Weiterbildung

Für die Lehrgänge in der Weiterbildung wurde ein eigener Fragebogen analog zur Ausbildung entwickelt. Zusätzlich gab und gibt aber andere Formen von Rückmeldungen an die Lehrgangsleitung. Beispielsweise wurde der Lehrgang „Hochschuldidaktik TC3“ nicht in PHO, sondern eigens evaluiert.

2.3. Fortbildung

Evaluierung der LV über PHO
- Evaluierungszeitraum: jeweils bis zwei Wochen nach der LV (bzw. während des ganzen Semesters) Direkte Rückmeldungen nach einer LV 
- Evaluierung einzelner Fortbildungsveranstaltungen und zum Teil eigene Feedbackbögen nach einer Veranstaltung. (Zum Teil:)  Dokumentation zu den abgehaltenen LV (TeilnehmerInnenzahl, ….)

3. Evaluierung der Organisationseinheiten (HEV § 6)

3.1. Berichte der Organisationseinheiten bzw. Institute (nach HEV § 6) : 

  • Institutsberichte am Ende jedes Studienjahres 
  • Ausführlicher Bericht alle drei Jahre: Darstellung des gegenwärtigen Standes und der Entwicklung von:
    • Lehrtätigkeit
    • Forschungstätigkeit
    • Organisation, Verwaltung und Planung 
  • Unter Miteinbeziehung aktueller Kennzahlen gemäß §4 HEV und jener der  Vorjahre sowie der Ergebnisse der Evaluierung des Lehrangebots durch die Studierenden gemäß §5 HEV 
  • Unter Einbeziehung einer Analyse der Stärken und Schwächen   

3.2. Schriftliche Vereinbarungen von Maßnahmen zur Qualitäts­verbesserung mit dem Rektorat:

  • Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche
  • Maßnahmen mit einer zeitlichen Planung     

4. Evaluierung der gesamten KPH (HEV § 7)

Externe Evaluierung mit drei auswärtigen ExpertInnen: Wird 2017 in Zusammenarbeit mit der AQ Austria (Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria) durchgeführt.