Informationen zu:

  • Finanzen

  • Versicherung

  • Stipendium

für Ihren Erasmusaufenthalt

Inskription

An der Heimatinstitution inskribieren (inclusive ÖH Beitrag) . An der Partnerinstitution ebenfalls inskribieren (keine Gebühr!).

Konto

Sie müssen über ein inländisches Konto verfügen (lautend auf den eigenen Namen), da Erasmus-Zuschüsse nur auf das eigene, inländische Konto überwiesen werden.

Versicherungsschutz 

Das Mobilitätsprogramm Erasmus umfasst keinen Versicherungsschutz - Informationen zum Versicherungsschutz im Ausland holen Sie bitte bei Ihrer eigenen Krankenkasse ein. Sie müssen für ihren Auslandsaufenthalt jedenfalls kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein und haben dafür selbst Sorge zu tragen.

Erasmus Studierende haben die Möglichkeit ein Stipendium für ihren Auslandsaufenthalt zu erhalten. Das Stipendium wird auf das jeweilige Land des Aufenthalts abgestimmt. Der Großteil des Stipendiums wird nach Abschluss der Finanzhilfevereinbarung zu Beginn des Auslandsaufenthaltes ausbezahlt. Die letzte Rate erfolgt nach Vorlage folgender Dokumente: 

  • Transcript of Records
  • Aufenthaltsbestätigung
  • Participant Report

Für Studienbeihilfenbezieher:innen besteht die Möglichkeit eines Auslandsstipendiums. Dazu ist eine Antragsstellung bei der Studienbeihilfenbehörde notwendig. Informationen dazu bei der Stipendienstelle Innsbruck.

Studierende, die Anspruch auf Beihilfe für ein Auslandsstudium haben, müssen bei der Studienbeihilfenbehörde einen Antrag stellen (www.stipendium.at). Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt über diese Behörde.

Stipendienstelle Innsbruck

Andreas-Hofer-Strasse 46/2. Stock
6020 INNSBRUCK

Telefon: 0512/57 33 70
Homepage: www.stipendium.at