Anrechnungsverfahren

Die von der Gastinstitution im Transcript of Records angeführten ECTS-Credits werden in vollem Maße anerkannt. Basis dafür ist das Learning Agreement. Die Vereinbarungen, die mit der Gastinstitution im Learning Agreement vor oder in überarbeiteter Version nach Antreten der Mobilität getroffen werden, sind Voraussetzung für die Anerkennung und Anrechnung der ECTS.

Alle Lehrveranstaltungen werden im Learning Agreement mit entsprechenden ECTS angeführt. Ausschlaggebend sind bei der Erstellung des Learning Agreement die erworbenen Kompetenzen. Kein Zeitverlust für die Studierenden und der problemlose Einstieg in das nächste Studiensemester sind mit diesem Verfahren gewährleistet. Es gilt das ECTS-Prinzip, wonach das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während des akademischen Jahres 60 ECTS Credits entspricht. Die während des Erasmus-Aufenthaltes erworbenen Leistungspunkte werden im endgültigen Leistungsnachweis der Hochschulinstitution ausgewiesen.