Bachelorstudium Sozialpädagogik

Mit dem Angebot eines Bachelorstudiums Sozialpädagogik verfolgt die KPH Edith Stein gemäß Hochschulgesetz 2005 das Ziel, Personen in pädagogischen Berufsfeldern wissenschaftlich auszubilden.

Ähnlich wie es im Bereich der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern schon umgesetzt ist, soll damit auch eine Akademisierung der in sozialpädagogischen Einrichtungen tätigen Personen erreicht werden. Damit wird die Ausbildung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen auf internationales Niveau angehoben. In fast allen EU-Staaten wird der Bachelorabschluss bereits als Anstellungserfordernis vorausgesetzt.

Als Vollzeitstudium umfasst das Bachelorstudium Sozialpädagogik einen Arbeitsaufwand von 180 ECTS- Anrechnungspunkten und eine Dauer von mindestens 6 Semestern.

Für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit abgeschlossener Berufsausbildung wird ein Studienangebot erstellt, das berufsbegleitend absolviert werden kann. Anfragen können per Mail gestellt werden.

Informationsveranstaltung


Anmeldefrist:  Mitte Februar 2024 bis Ende April 2024

Studienbeginn:  im Oktober 2024 (Wintersemester 2024/25)

Bitte bereiten Sie folgende Unterlagen zum Hochladen im Bewerbungsmanagement vor:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • 2 Empfehlungsschreiben (von Arbeitgeber:in, Person aus dem psychosozialen Arbeitsfeld oder Privatperson)

Die Zulassung zum Studium obliegt dem Rektorat der Hochschule und erfolgt nach den im entsprechenden Mitteilungsblatt  veröffentlichten Reihungskriterien.

Informationen zum Aufnahmeverfahren

Die Anmeldung zum Bachelorstudium Sozialpädagogik erfolgt hier.

 

Die Zulassung zum Studium erlangen Sie durch positiven Abschluss einer der folgenden Prüfungen:

  • Reifeprüfung
  • Studienberechtigungsprüfung
  • Berufsreifeprüfung

Sie können die Berechtigung zum Studium anstelle der allgemeinen Universitätsreife auch durch eine fachlich eingeschränkte Studienberechtigung in Form der SBP erwerben.

Diese ist durch §52c Hochschulgesetz 2005 idgF  und mittels Verordnung  über die SBP durch das Rektorat geregelt.

Die Studienberechtigungsprüfung für das Bachelorstudium Sozialpädagogik ist nicht identisch mit der Studienberechtigungsprüfung, die als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung an einem Kolleg/Institut für Sozialpädagogik erforderlich ist.

Positiv beurteilte Prüfungen, die eine Prüfungskandidatin oder ein Prüfungskandidat an einer Bildungseinrichtung, die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als Bildungseinrichtung anerkannt ist, abgelegt haben, sind auf Antrag vom Rektorat anzuerkennen, soweit sie den vorgeschriebenen Prüfungen inhaltlich und umfangmäßig gleichwertig sind. Das Rektorat darf höchstens vier Prüfungen anerkennen. Mindestens eine Prüfung ist an der Pädagogischen Hochschule oder bei gemeinsam eingerichteten Studien an einer der beteiligten Bildungseinrichtungen abzulegen (Hochschulgesetz 2005 §52c Abs 9). Das Antragsformular für die Studienberechtigungsprüfung finden Sie weiter oben.

Prüfungsfächer:

  • Pflicht: Aufsatz
  • Pflicht: Lebende Fremdsprache 2 (Englisch)
  • Pflicht: Mathematik 1
  • Pflicht: Biologie und Umweltkunde
  • Wahl: Römisch-katholische Religionspädagogik
  • Wahl: Ethik/Ethik pädagogischer Beziehungen

 

Falls Sie dieses Fach als Prüfungsfach für die Studienberechtigungsprüfung wählen möchten, kontaktieren Sie folgende Ansprechperson:

Dr. Petra Steinmair-Pösel

petra.steinmair[at]kph-es.at

Das Studium an der KPH Edith Stein versteht sich als Prozess, der das lernende und forschende Subjekt in den Mittelpunkt stellt. Die über den gesamten Studienverlauf angelegten Pädagogisch-praktischen Studien ermöglichen einen personalen Entwick-lungsprozess vor dem Hintergrund der konkreten berufsfeldbezogenen Anforderungen. Diese Prozesshaftigkeit respektiert und fördert unterschiedliche und individuelle Lernphasen und -entwicklungen von Studierenden.

Das Studium orientiert sich an wissenschaftlicher Auseinandersetzung und Forschung. Diese wissenschaftliche Orientierung wird in der Offenheit gegenüber aktuellen Erkenntnissen aus verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen konkretisiert. Darüber hinaus unterstützen forschen-des Lehren und Lernen sowie eine empirische Arbeitsweise das begründete Entwickeln von Handlungstheorien und -konzepten und somit einen engen Theorie-Praxis-Zusammenhang.

Forschendes Lernen im weiteren Sinne erweitert den fachwissenschaftlichen Blick auf den Bildungsgegenstand und integriert den Erfahrungshorizont der Lernenden sowie die konkreten gesellschaftlichen und globalen Herausforderungen. Lernen und Lehren an der KPH Edith Stein steht deshalb in einem wechselseitig korrelierenden Theorie-Praxiszusammenhang. Fachwissenschaftliche Erkenntnisse werden vor dem Hintergrund und der Bedeutsamkeit für die Profession der Pädagogin und des Pädagogen verstanden und weiterentwickelt.

Das hochschuldidaktische Handlungskonzept orientiert sich deshalb sowohl an aktuellen lern-theoretischen und bildungs- sowie erziehungswissenschaftlichen Erkenntnissen als auch an den konkreten Lern- und Bildungsprozessen der Studierenden.

Lernergebnisse und Kompetenzen

Die Lernergebnisse sind als Kompetenzen formuliert und umfassen wesentliche Aspekte einer Profession pädagogischen Handelns.

  • Wissenschaftliche Kompetenz
  • Allgemeine pädagogische Kompetenz
  • Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenz
  • Diversitäts-, Gender- und Inklusionskompetenz
  • Soziale Kompetenz
  • Digitale Kompetenz
  • Spirituelle Kompetenz
  • Professionsverständnis

Das Bachelorstudium Sozialpädagogik umfasst als Vollzeitstudium einen Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten und eine Dauer von mindestens 6 Semestern.

Das Studium der Sozialpädagogik ist als Bachelorstudium konzipiert. Die Anforderungen für das Bachelorstudium entsprechen dem internationalen Konsens der Bologna-Vereinbarungen und der Dublin-Deskriptoren.

Das Studium Bachelor Sozialpädagogik umfasst 180 ECTS-AP und ist aufbauend auf eine sozialpädagogische Grundausbildung konzpiert. Die Grundausbildung Sozialpädagogik* wird mit 100 ECTS-AP angerechnet.

Die Dauer des berufsbegleitenden Bachelorstudium beträgt mindestens 5 Semester. Pro Semester sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 bis 20 ECTS-AP zu absolvieren. Diese werden abwechselnd in geblockten Präsenz- und Online Lehrveranstaltungen einmal wöchentlich (Montag) angeboten.

*Lehrplan (2017) Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Für Absolventinnen und Absolventen einer sozialpädagogischen Ausbildung (Kolleg für Sozialpädagogik) bietet sich die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Studiums. Das Ausmaß der zu absolvierenden Lehrveranstaltungen reduziert sich auf Grund der Anerkennung von bereits absolvierten Prüfungsleistungen im Rahmen der Ausbildung zur Sozialpädagogin bzw. zum Sozialpädagogen.

Für positiv beurteilte Prüfungen aus einer anderen Ausbildung bzw. einem anderen Studium kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Soweit diese Prüfungen den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind, werden sie vom zuständigen Organ bescheidmäßig anerkannt (Hochschulgesetz, 2005 i.d.g.F. § 56).

Absolventinnen und Absolventen der Kollegausbildung Sozialpädagogik können nach Bedarf eine Äquivalenzliste anfordern. Die Anerkennung von Prüfungen aus anderen Ausbildungen bzw. Studien erfolgt nach Durchsicht der vorgelegten Prüfungsunterlagen und deren Abgleich mit dem Curriculum Bachelorstudium Sozialpädagogik.

Institutsleitung

Koordination

Für eine persönliche Beratung steht Mag. Mair-Maurer auf Anfrage Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.