Studienberechtigungsprüfung

Um ein ordentliches Studium an einer Hochschule beginnen zu können, muss die allgemeine Universitätsreife in Form des Reifezeugnisses (Matura) bzw. der Berufsreifeprüfung nachgewiesen werden. Diese Zulassungsvoraussetzung kann jedoch auch durch eine fachlich eingeschränkte Studienberechtigung in Form der Studienberechtigungsprüfung  (im Folgenden SBP genannt) erfolgen.

An der KPH Edith Stein können für das Bachelorstudium Lehramt Primarstufe und für das Bachelorstudium Sozialpädagogik die Studienberechtigungsprüfung abgelegt werden. Diese ist durch §52c Hochschulgesetz 2005 idgF und mittels Verordnung über die Studienberechtigungsprüfung durch das Rektorat geregelt.

Informationen zur Studienberechtigungsprüfung für das Bachelorstudium Lehramt Primarstufe (siehe unter Voraussetzungen)

Informationen zur Studienberechtigungsprüfung für das Bachelorstudium Sozialpädagogik (siehe unter Voraussetzungen)

Hinweis: Zusätzlich ist zur Aufnahme in das Studium noch eine Eignungsfeststellung zu absolvieren.