Hochschulkollegium

Dem Hochschulkollegium obliegen gemäß Hochschulgesetz §17 unter anderen die folgenden Aufgaben:

  • Stellungnahme in Fragen der Entwicklung der inneren Organisation und Kommunikation (Organisationsplan, Satzung)
  • Stellungnahme im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Bestellung des Rektors oder der Rektorin sowie der Vizerektorinnen und/oder Vizerektoren
  • Erlassung der Curricula, der Prüfungsordnung sowie deren Änderungen
  • Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
  • Genehmigung der Geschäftsordnung des Hochschulkollegiums

 

Das Hochschulkollegium besteht aus 11 Mitgliedern:

6 Hochschullehrende
2 Vertreterinnen bzw. Vertreter der Verwaltung
3 Vertreterinnen bzw. Vertreter der Studierenden

Vorsitzende des Hochschulkollegiums

Stellvertretende Vorsitzende

Weitere Mitglieder


Studierendenvertretung

  • Sarah Joas
  • Jeremias Haueis
  • Johannes Schiestl