Hochschulkollegium
Dem Hochschulkollegium obliegen gemäß Hochschulgesetz §17 unter anderen die folgenden Aufgaben:
- Stellungnahme in Fragen der Entwicklung der inneren Organisation und Kommunikation (Organisationsplan, Satzung)
- Stellungnahme im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Bestellung des Rektors oder der Rektorin sowie der Vizerektorinnen und/oder Vizerektoren
- Erlassung der Curricula, der Prüfungsordnung sowie deren Änderungen
- Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
- Genehmigung der Geschäftsordnung des Hochschulkollegiums

Das Hochschulkollegium besteht aus 11 Mitgliedern:
6 Hochschullehrende
2 Vertreterinnen bzw. Vertreter der Verwaltung
3 Vertreterinnen bzw. Vertreter der Studierenden
Vorsitzende des Hochschulkollegiums
Stellvertretende Vorsitzende
Weitere Mitglieder
Studierendenvertretung
- Haueis Jeremias
- Joas Sarah
- Mattersberger Mirjam