AK für Gleichbehandlungsfragen
An der KPH Edith Stein ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen installiert. Er besteht aus fünf Mitgliedern (drei VertreterInnen des Lehrpersonals und zwei der Studierenden). Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen die im Folgenden aufgelisteten Aspekte: „Entgegenwirken von Diskriminierungen durch Hochschulorgane“ (§21 Abs. 2 Hochschulgesetz); „Beratung und Unterstützung von Hochschulorganen und Hochschulangehörigen in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern“ (§21 Abs. 2 Hochschulgesetz); „Ausübung der Informations-, Mitwirkungs- und Kontrollrechte in Gleichbehandlungsfragen (§21 Abs. 7,8 Hochschulgesetz) Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist kein Entscheidungsorgan, er übt lediglich begleitende Funktion aus. Die Mitglieder agieren weisungsfrei, dürfen bei der Ausübung ihrer Befugnisse nicht behindert werden und sind zur Diskretion verpflichtet. Konkrete Fälle werden mit Einwilligung der Betroffenen an die entsprechenden Organe der KPH Edith Stein herangetragen.

Mitglieder Studierende:
Johannes Schiestl, Clara Dechant
Ersatzmitglieder:
Simone Stefan
Roland Spiegl
Ersatzmitglieder Studierende:
Sara Joas
Emanuel Lezuo