Hochschulrat

Der Hochschulrat ist das Aufsichts- und Beratungsgremium der Hochschule, welches in Fragen der inhaltlichen Ausrichtung (Curricula, Fort- und Weiterbildungsprogramme) sowie in Personal- und dienstrechtlichen Angelegenheiten wichtige Funktionen erfüllt.

  1. Ausschreibung der Funktion des Rektors bzw. der Rektorin sowie Durchführung des Auswahlverfahrens und Erstellung eines Dreiervorschlages für die Bestellung durch das zuständige Regierungsmitglied,
  2. auf Vorschlag des Rektors bzw. der Rektorin Zuordnung von Aufgabengebieten zu den Funktionen der Vizerektoren bzw. der Vizerektorinnen,
  3. Festlegung von Ausbildungsinhalten für die Curricula,
  4. Beschlussfassung über den Organisationsplan,
  5. Genehmigung der Satzung und der Geschäftsordnung,
  6. Betrauung mit der Leitung eines Institutes der Pädagogischen Hochschule gemäß § 16,
  7. Beschlussfassung über den Ziel- und Leistungsplan der Pädagogischen Hochschule und Weiterleitung an das zuständige Regierungsmitglied zur Genehmigung
  8. Beschlussfassung über den jährlichen Ressourcenplan der Pädagogischen Hochschule und Weiterleitung an das zuständige Regierungsmitglied zur Genehmigung,
  9. Berichtspflicht an das zuständige Regierungsmitglied bei schwerwiegenden Rechtsverstößen von Hochschulorganen sowie bei Gefahr eines schweren wirtschaftlichen Schadens.
  10. Der Hochschulrat ist berechtigt, sich über alle Angelegenheiten der Pädagogischen Hochschule zu informieren. Die Hochschulorgane sind verpflichtet, dem Hochschulrat alle zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen, Geschäftsstücke und Unterlagen über die vom Hochschulrat bezeichneten Gegenstände vorzulegen, von ihm angeordnete Erhebungen auszustellen und Überprüfungen an Ort und Stelle vornehmen zu lassen.
  11. Die Mitglieder des Hochschulrats sind bei ihrer Tätigkeit zu entsprechender Sorgfalt verpflichtet. Sie haben Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die ihnen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion erwachsen. Die näheren Bestimmungen über den Ersatz sind durch Verordnung des zuständigen Regierungsmitglieds zu treffen, in der auch ein pauschalierter Aufwandersatz festgelegt werden kann.

Der Hochschulrat besteht gem. § 12 HG aus fünf Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Pädagogik, der (Berufs-)bildung und der Wissenschaft tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Pädagogischen Hochschule leisten können.

Vorsitzende:
Mag.a Annamaria Ferchl-Blum, MAS
Leiterin des Schulamts der Diözese Feldkirch

Stellvertretender Vorsitzender:
KR Dr.Dr. Erwin Konjecic
Direktor des Amts für Schule und Bildung der Erzdiözese Salzburg

Mitglieder:
Abt HR Mag. P. German Erd, Vorsitzender des Stiftungsrates 
Mag. Elisabeth Hammer, Leiterin des Bischöflichen Schulamts der Diözese Innsbruck
Mag. Annamaria Ferchl-Blum, Leiterin des Bischöflichen Schulamtes der Diözese Feldkirch
DDr. Erwin Konjecic, Leiter des Amtes für Schule und Bildung der Erzdiözese Salzburg
OSR Dipl.-Päd. Anton Mayr, BEd, von Bischof MMag. Hermann Glettler, Protektor der Hochschule, bestelltes Mitglied

Beratende Mitglieder:
HR Dr. Paul Gappmaier, Bildungsdirektor für Tirol
HR Dr. Reinhold Raffler, Leiter des Präsidialbereiches der Bildungsdirektion Tirol

Dr. Pier-Paolo Pasqualoni, entsandter des Hochschulkollegiums