Forschen an der KPH Edith Stein

Die KPH Edith Stein nimmt ihre Aufgabe als forschende Bildungseinrichtung auf vielen Ebenen wahr. Mit einem Bein in der Schule, dem anderen in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern, kann die gesetzlich geforderte berufsfeldbezogene Forschung praxisnah stattfinden und wichtige Impulse geben.

Die Hochschule selbst versteht sich dabei als Scientific Community, in der die gesamte Bandbreite aller schulischen Fächer auf das gemeinsame Arbeitsfeld hin fokussiert wird. Zugleich wissen sich die Lehrenden und Forschenden der KPH Edith Stein eingebunden in übergreifende fach- und berufsfeldspezifische Communities im In- und Ausland.

Forschungsarbeit unter diesen Bedingungen kann:

  • spezifische Erkenntnisse in die pädagogische Praxis überführen
  • forschungsgeleitete Lehre in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern etablieren
  • stets aktuelles Know How zur Entwicklung von Schulen zur Verfügung stellen
  • Ausbildung und Praxis für den internationalen Vergleich offen und anschlussfähig halten

Die Lehrenden der KPH Edith Stein sind ihrem spezifischen Profil entsprechend auch als Forschende tätig. Sie bereichern die Scientific Communities im In- und Ausland und führen neue Erkenntnisse und vertieftes Wissen ihres jeweiligen Fachbereichs in die Hochschule und ihre Tätigkeit als Lehrende zurück.

Die jeweiligen Publikationen entnehmen Sie bitte der zentralen Leistungsdatenbank des BMBWF. Die Leistungen sind abrufbar mittels Klick auf die Visitenkarte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Personensuche.

Die Reihe PerspektivenBildung der KPH Edith Stein setzt sich multiperspektivisch mit aktuellen Fragestellungen im Bildungsbereich auseinander. Der Reihentitel spielt mit den Begriffen und bringt damit Wesentliches auf den Punkt:
Es geht um unterschiedliche Blickwinkel und interdisziplinäre Perspektiven auf ausgewählte Themen aus dem Bereich der Bildung. Angezielt ist eine kritisch-reflektierende Bildung eigener Perspektiven und Standpunkte. Und nicht zuletzt geht es um die Reflexion des spezifischen Bildungsverständnisses und -auftrags einer (Kirchlichen) Pädagogischen Hochschule – und damit um ein Stück Selbstpositionierung im vielstimmigen Konzert pädagogischer Literatur und Sichtweisen.
Der Begriff der „Perspektive“ bringt dabei immer beides ins Spiel: Den Gegenwartsbezug, d.h. die Fragen: Wo stehe ich? Von welcher Position aus denke und handle ich?, aber auch den Zukunftsbezug, d.h. die Fragen: Wohin geht es? Wohin soll es gehen?

Band 1 ist im Juni 2021 erschienen.

1. Präambel

Die KPH Edith Stein bekennt sich zu den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis nach den Richtlinien der ÖAWI und des Praxisleitfadens für Integrität und Ethik in der Wissenschaft der Hochschulkonferenz und des BMBWF. Alle Angehörige der Hochschule haben sich in ihrer wissenschaftlichen Arbeit an diesen Richtlinien zu orientieren.

2. Prinzipien der Forschungsintegrität

  • Unabhängigkeit in der Wahl der Methoden und bei der Bewertung von Forschungsdaten und -materialien.
  • Ehrlichkeit im Forschungsprozess, durch Unterlassung von ungerechtfertigten Behauptungen und Versprechungen und die Vermeidung einer positiv oder negativ verzerrten Darstellung der Forschungsresultate.
  • Gewissenhaftigkeit in der Wahl und Anwendung der Methoden entsprechend dem Stand der Wissenschaft. Sorgfalt bei der Entwicklung und Durchführung der Forschungs­prozesse und deren Dokumentation.
  • Transparenz in der Darstellung, welche Daten, Materialien und Methoden der eigenen Forschung zugrunde liegen und auf welche Weise Erkenntnisse gewonnen wurden. Die Argumentation ist klar darzulegen, und die einzelnen Schritte im Forschungsprozess müssen überprüfbar sein.
  • Fairness im Umgang mit anderen Wissenschaftler*innen im Rahmen des gesamten Forschungs­prozesses insbesondere auch bei Begutachtungsprozessen und bei der Untersuchung von wissenschaftlichem Fehlverhalten. (Vgl. Praxisleitfaden für Integrität und Ethik in der Wissenschaft, 2020, S. 11ff)

3. Leitlinien

  • Alle in der Forschung tätigen Personen sind zu wissenschaftlicher Integrität verpflichtet. Nachwuchswissenschaftlern.
  • Die KPH Edith Stein stellt sicher, dass die Vermittlung der Standards Guter Wissenschaftlicher Praxis dauerhaft gewährleistet ist; hierbei ist die Aufmerksamkeit auch auf die Gefahr wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu lenken.
  • Im Rahmen der Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten werde Studierende in Lehrveranstaltungen über die Prinzipien Guter Wissenschaftlicher Praxis unterrichtet und präventiv auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten hingewiesen.  
  • Fehlt es an Anhaltspunkten dafür, dass Forscherinnen und Forscher die Standards Guter Wissenschaftlicher Praxis missachten, dürfen die Betreuer*innen darauf vertrauen, dass das Forschungsvorhaben im Einklang mit den Standards Guter Wissenschaftlicher Praxis durchgeführt wird (Vertrauensgrundsatz) (Vgl. Richtlinien der ÖAWI, 2015, S. 4ff).

4. Standards guter wissenschaftlicher Praxis

  • Die genaue Protokollierung und Dokumentation des wissenschaftlichen Vorgehens sowie der Ergebnisse, die sicherstellt, dass die Wiederholbarkeit der Untersuchungen gewährleistet ist.
  • Der transparente und nachvollziehbare Umgang mit Ideen, Texten, Daten und sonstigen Quellen, die von anderen stammen, insbesondere durch die Beachtung aussagekräftiger und Missverständnisse vermeidender Zitierregeln; Plagiate verstoßen gegen die Standards Guter Wissenschaftlicher Praxis und sind daher zu unterlassen.
  •  Das Unterlassen der erneuten Publikation eines von der Autorin bzw. dem Autor bereits veröffentlichten Textes oder von Textteilen ohne einen Hinweis auf die frühere Publikation.
  • Die Wahrung strikter Ehrlichkeit im Hinblick auf die Forschungsbeiträge anderer, insbesondere bei Förderanträgen oder bei der Veröffentlichung von Forschungs­ergebnissen die Nennung von Personen, die einen eigenen wissenschaftlichen oder wesentlichen sonstigen Beitrag geleistet haben, als Mitautor*innen und, soweit möglich, die Kennzeichnung ihres Beitrags.
  • Die Offenlegung möglicher Interessenskonflikte, z.B. bei Auswahlverfahren oder bei der Begutachtung von Forschungsprojekten und Publikationen (Vgl. Richtlinien der ÖAWI, 2015, S. 4ff).

5. Wissenschaftliches Fehlverhalten

Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn Forschende vorsätzlich, wissentlich oder grob fahrlässig gegen die Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen. Vorsätzlich handelt, wer beim Forschen einen Verstoß gegen Standards guter wissenschaftlicher Praxis für möglich hält und sich damit abfindet. Wissentlich handelt, wer den Verstoß gegen Standards guter wissenschaftlicher Praxis nicht bloß für möglich, sondern für gewiss hält. Grob fahrlässig handelt schließlich, wer die nach dem konkreten Forschungskontext gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und deshalb nicht erkennt, dass er bzw. sie die Standards guter wissenschaftlicher Praxis in einem hohen Ausmaß verletzt (Richtlinien der ÖAWI, 2015, S. 12).

Als wissenschaftliches Fehlverhalten gelten u.a. folgende Verhaltensweisen:

  • die Erfindung von Daten
  • die Fälschung von Daten
  • das Plagiieren
  • die unberechtigte Verweigerung des Zugangs zu Primär- und Originaldaten
  • die Behinderung der Forschungstätigkeit von anderen Wissenschaftler*innen

6. Verfahren bei Verstoß gegen Standards guter wissenschaftlicher Praxis

[…] wird durch ein Plagiat oder anderes Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis verstoßen und dies noch vor einer Beurteilung entdeckt, hat die*der Prüfer*in den Sachverhalt insbesondere durch Aktenvermerk oder Sicherstellung von Beweismitteln zu dokumentieren und die Prüfung bzw. Arbeit negativ zu beurteilen. Die Studierenden sind berechtigt, binnen zwei Wochen ab der negativen Beurteilung einen Antrag auf Kontrolle der Beurteilung durch das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ zu stellen. Die Prüfer*innen haben negative Beurteilungen aufgrund von Plagiaten oder Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen dem für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ zu melden (Satzung der KPH Edith Stein, § 25 Abs.9)

Rektor

Priv.Doz. Dr. Petra Steinmair-Pösel