Hochschullehrgang "Hochschulische Nachqualifizierung zum Bachelor of Education"
Personen mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung mit einem älteren Abschlusstitel als „Bachelor of Education“ haben nach § 65a des Hochschulgesetzes die Möglichkeit, über die Hochschulische Nachqualifizierung („Upgrading“) den akademischen Titel „Bachelor of Education, BEd“ verliehen zu bekommen. Dafür ist die Absolvierung eines Lehrgangs über 39 ECTS-AP notwendig. Zusätzliche für den Lehrberuf relevante Qualifikationen (weitere Lehramtsstudien, Fortbildungen, Veröffentlichungen, …) können auf Antrag angerechnet werden.
Vorgangsweise für Antragsteller:innen
Die Antragstellung erfolgt österreichweit über den zentralen Support im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung unter www.nachqualifizierung.at
- Sammlung aller Dokumente und Unterlagen, die für eine Antragstellung benötigt werden bzw. in Frage kommen;
- Upload der Dokumente in PH Online
- Einreichung des Antrages über die Plattform nachqualifzierung.at (ausgefülltes Kompetenzportfolio und notwendige Dokumente) im BMBWF.
Bei Rückfragen:
Hotline des Supportteams: 0800 20 58 80
E-Mail Adresse: nachqualifizierung[at]bmbwf.gv.at
Die/der Antragsteller:in erhält per mail eine Information des zentralen Supports des BMBWF über den Stand der Bearbeitung des Antrags. Anschließend werden die Zulassungsvoraussetzungen an der KPH Edith Stein überprüft.
Zulassung
- Für das Wintersemester werden Anträge berücksichtigt, die bis spätestens 30. September an der KPH Edith Stein einlangen. Die Information über die Zulassung erfolgt bis 31. Oktober.
- Für das Sommersemester werden Anträge berücksichtigt, die bis spätestens 28. Februar an der KPH Edith Stein einlangen. Die Information über die Zulassung erfolgt bis 31. März.
- Maximale Anzahl der Teilnehmer:innen pro Semester: 25 Personen. Sollten sich mehr Personen zum Hochschullehrgang anmelden, gelten die vom Rektorat beschlossenen Reihungskriterien:
a) Absolvent:innen der ehemaligen Pädagogischen bzw. Religionspädagogischen Akademien der Diözesen Salzburg und Innsbruck
b) Absolvent:innen im Fach Religion
c) Anmeldezeitpunkt
- Über die Zulassung zum Hochschullehrgang werden Sie von der KPH im Oktober (für das Wintersemester) bzw. im März (für das Sommersemester) informiert.
Für die Inskription zum Hochschullehrgang ist zusätzlich zur Einzahlung des aktuellen ÖH-Beitrages die Verwaltungsabgabe in Höhe von € 70,- zu entrichten.
Anrechnungen
Der Hochschullehrgang "Hochschulische Nachqualifizierung" umfasst 39 ECTS-AP. Zusätzliche für den Lehrberuf relevante Qualifikationen (weitere Lehramtsstudien, Fortbildungen, Veröffentlichungen, …), die im Rahmen der Antragsstellung im Portfolio angeführt werden, können auf Antrag angerechnet werden. Für die im Rahmen des HLGs geforderte Bachelorarbeit kann eine im Lehramtsstudium verfasste Hausarbeit oder eine andere wissenschaftliche Arbeit auf Antrag anerkannt werden.